Geschäftsbedingungen für Schlosser und Schmiede für Unternehmergeschäfte

Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte, die zwischen uns und unseren unternehmerischen Kunden abgeschlossen werden. Für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern finden ausschließlich die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere des ABGB und des KSchG) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

Kostenvoranschlag:

Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt; die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich und unverbindlich, doch wird bei Erteilung eines Auftrages im Umfang des Kostenvoranschlages bezahltes Entgelt gutgeschrieben. Die im Kostenvoranschlag verzeichneten Preise sind die Preise des Tages, dessen Datum der Kostenvoranschlag trägt. Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

Angebote:

Angebote werden nur schriftlich erteilt und sind bis zur Auftragsannahme durch den Auftragnehmer stets unverbindlich.

Preise:

Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls zwei Monate gültig. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder andere, zur Leistungserstellung notwendigen Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder ermäßigt. Pauschalpreiszusagen werden nicht gegeben.

Leistungsausführung:

Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftragnehmer kostenlos die erforderliche Energie und versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Zudem hat der Auftraggeber stets für den ungehinderten Zutritt des Auftragnehmers zu den vom Auftrag betroffenen Räumlichkeiten und Flächen im zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Umfang zu sorgen.

Leistungsfristen und -termine:

Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände die der Rechtssphäre des Auftragnehmers zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Die durch die Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn die die Verzögerungen bewirkenden Umstände nicht der Rechtssphäre des Auftragnehmers zuzurechnen sind.

Ö-Normen:

Wurde die Geltung von Ö-Normen vereinbart, so gelten sie nur insoweit, als sie diesen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.

Verrechnung:

Bei Verrechnung nach Längenmaß wird die größte Länge zugrunde gelegt, dies sowohl bei schräg geschnittenen und ausgeklinkten Profilen als auch bei gebogenen Profilen, Handläufen und dgl. sowie bei Stiegen-, Balkon- und Schutzgeländern, Einfriedungen und dgl. Bei Verrechnung eines Flächenmaßes wird stets das kleinste, die ausgeführte Fläche umschreibende Rechteck zugrunde gelegt. Die Verrechnung nach Masse erfolgt durch Wägung oder nach der theoretischen Konstruktionsmasse. Für Formstahl und Profile ist das Handelsgewicht, für Stahlblech und Bandstahl sind je mm der Materialdicke 8,0 kp/m² anzusetzen; die Walztoleranz ist jeweils enthalten. Den so ermittelten Massen werden bei geschraubten, geschweißten und genieteten Konstruktionen für die verwendeten Verbindungsmittel zwei Prozent zugeschlagen; der Zuschlag für verzinkte Bauteile oder Konstruktionen beträgt fünf Prozent. Über den ursprünglichen Auftrag hinausgehende (d.h. in diesem nicht ausdrücklich enthaltene), vom Auftragnehmer erbrachte Zusatzleistungen werden auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Preise, zumindest jedoch auf Basis der ursprünglichen Preiskalkulation des Auftragnehmers, gesondert in Rechnung gestellt.

Übernahme:

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber vom Übergabstermin zeitgerecht zu verständigen; der Auftraggeber wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei seinem Fernbleiben die mängelfreie Übergabe der erbrachten Leistungen als am vorgesehenen Übergabstermin erfolgt anzusehen ist.

Zahlungen:

Der Auftraggeber hat Teilzahlungen nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung über Verlangen des Auftragnehmers zu leisten. Bei nicht fristgerechter oder nicht vollständiger Leistung der geforderten Teilzahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, mit der Erfüllung des Auftrages solange zuzuwarten, bis die geforderte Teilzahlung vollständig geleistet wurde. Aus der dadurch resultierenden Verzögerung in der Auftragserfüllung stehen dem Auftraggeber keine wie immer gearteten Schadenersatzansprüche zu und verzichtet dieser ausdrücklich auf die Geltendmachung jedweder diesbezüglicher Ansprüche. Mahn- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers Unbeschadet der Verrechnung tatsächlich anfallender höherer Spesen, ist der Auftragnehmer berechtigt, pro Mahnung Spesen in Höhe von € 40,00 zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 14% jährlich zu berechnen; hiedurch werden bestehende Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

Eigentumsvorbehalt:

Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Beschränkungen des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung): Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen ist mit einer sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen. Bei eloxierten und beschichteten Materialien sind Unterschiede in den Farbnuancen nicht ausgeschlossen. Die Haltbarkeit von Schlössern, Antrieben, Schließeinrichtungen und dgl. richtet sich nach dem jeweiligen Stand der Technik. Schutzanstriche halten drei Monate.

Gewährleistung:

Unbeschadet eines Wandelungsanspruches des Auftraggebers erfolgt die Gewährleistung durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Ist eine Behebung nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist nach Wahl des Auftragnehmers angemessene Preisminderung zu gewähren oder ersatzweise eine gleiche Sache nachzuliefern. Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die vom Mangel betroffenen Teile von dritter Hand oder vom Auftraggeber selbst verändert oder instandgesetzt worden sind. Offenkundige Mängel sind bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung unverzüglich bei Übergabe des Werkes schriftlich zu rügen.

Abweichend von den Bestimmungen der §§ 1052 und 1170 S 1 ABGB gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber nur berechtigt ist, den für die Verbesserung des Werkes notwendigen Aufwand zurück zu behalten, sodass die Fälligkeit des restlichen Werklohns bereits vor Verbesserung gegeben ist. Im Falle der Vereinbarung eines Haftrücklasses verzichtet der Besteller auf den Einwand der mangelnden Fälligkeit wegen geschuldeter mangelhafter Verbesserung des Werkes.

Sind zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Schluss- oder Teilschlussrechnungen noch Positionen strittig, so darf aus diesem Grund der unbestrittene Teil der Forderung vom Auftraggeber nicht zurückgehalten werden.

Schadenersatz:

Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an allen dem Auftraggeber gehörigen Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat. Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens sind ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers vorliegt.

Datenschutzbestimmungen, Information gemäß Art 12, 13 DS-GVO:

Ihre Daten werden vom Auftragnehmer auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutz-Grundverordnung Nr 2016/679 – im Folgenden „DS-GVO“ sowie der nationalen Datenschutzvorschriften) verarbeitet. Verantwortlicher im Sinne von Art 4 Z 7 DS-GVO ist der Auftragnehmer (Angaben siehe Impressum der Webseite).

Der Auftragnehmer verarbeitet lediglich jene personenbezogenen Daten, die Sie (durch die von Ihnen gemachten Angaben im Rahmen einer elektronischen, telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme wie etwa Anfrage, Auftragserteilung etc) zur Verfügung stellen, etwa: Vorname, Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum/Alter, Geschlecht, Bankdaten (zB Kontonummer), wobei nicht in jedem Fall sämtliche der angegeben Datenarten betroffen sind. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art 9 DS-GVO („sensitive Daten“) werden in der Regel nicht verarbeitet.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt in erster Linie zur Erfüllung eines Vertrages bzw zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art 6 Abs 1 lit b DS-GVO), da ohne diese Daten ein Vertrag mit Ihnen nicht vorbereitet, abgeschlossen bzw erfüllt werden kann. Weiters erfolgt die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers oder Dritter (Art 6 Abs 1 lit f DS-GVO), insbesondere auch zu Zwecken des Forderungsmanagements, des Direktmarketings in analoger und digitaler Form, der Bestandskundenwerbung, der statistischen Auswertung sowie der Verbesserung unseres Dienstleistungsangebots und dessen Qualität (zum diesbezüglichen Widerspruchsrecht siehe unten).

Ihre personenbezogenen Daten werden lediglich in dem von der DS-GVO gedeckten Umfang verarbeitet. Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt in der Regel nicht. Wenn – etwa zur Vertragserfüllung – eine Übermittlung an Dritte erforderlich sein sollte, wird diese Übermittlung im Einklang mit den Bestimmungen der DS-GVO erfolgen. Beachten Sie in diesem Fall bitte auch die Datenschutzerklärungen dieser Dritten, da diese allenfalls zur Anwendung gelangen können.

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch organisatorische und technische Maßnahmen, wie etwa dem Schutz vor unberechtigtem Zugriff und technische Datensicherheitsvorkehrungen. Bitte beachten Sie jedoch, dass ungeachtet dieser Bemühungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass Daten, welche durch Sie über das Internet, per Telefon oder per E-Mail bekannt gegeben werden, dennoch von anderen Personen eingesehen und potenziell genutzt werden könnten. Es kann deshalb keine Haftung oder Verantwortung für Fehler in der Datenübertragung oder den unautorisierten Zugriff durch Dritte (zB Hackerangriffe, Spyware, Malware etc) übernommen werden.

Ihre personenbezogenen Daten werden vom Auftragnehmer nur so lange aufbewahrt, wie dies zur Erfüllung vertraglicher bzw gesetzlicher Verpflichtungen notwendig ist (entsprechende Aufbewahrungspflichten können sich zB insbesondere aus steuerrechtlichen Vorschriften oder aus Vorschriften über die Produkthaftung ergeben – eine Rechtsgrundlage für die Aufbewahrung der Daten ergibt sich in diesem Zusammenhang auch aus Art 6 Abs 1 lit c DS-GVO). Ist diese Erforderlichkeit nicht mehr gegeben, werden die Daten gelöscht.

Vorbehaltlich des Bestehens allfälliger gesetzlicher Verschwiegenheitsverpflichtungen haben Sie das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft, den Verarbeitungszweck sowie gegebenenfalls den Empfänger dieser Daten zu erhalten. Weiters haben Sie das Recht, die Berichtigung, Übertragung, Einschränkung der Bearbeitung, Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese unrichtig sind oder die Grundlage für die Datenverarbeitung wegfällt (Art 15, 16, 17, 18, 20 DS-GVO).
Ebenso haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Basis von Art 6 Abs 1 lit f DS-GVO („Wahrung berechtigter Interessen“ siehe oben) zu erklären (Art 21 DS-GVO). Ein allfälliger Widerspruch hat allerdings keinen Einfluss auf die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Basis sonstiger Erlaubnistatbestände nach Art 6 Abs 1 DS-GVO.

Sämtliche dieser Ansprüche bitten wir Sie an office@floerl-metallbau.at zu richten; alternativ können Sie auch die anderen im Impressum angeführten Kontaktmöglichkeiten nutzen.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen geltende datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt oder Ihre Ansprüche nach dem Datenschutzrecht in sonstiger Weise verletzt worden sind, haben sie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (gemäß Art 77 DS-GVO) einzubringen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Es gelten ausschließlich vorstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, sodass (auch nachfolgend) widersprechende AGB des Auftraggebers ausdrücklich nicht zur Anwendung gelangen.

Erfüllungsort:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hall in Tirol. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Daten zum Unternehmen:

UID-Nummer ATU31081003 / Firmenbuchnummer 55133d